Allgemeine Geschäftsbedingungen der STOLIS OG
STOLIS OG Holzwaschbecken und Holzbadewannen Manufaktur Platzl 112a A-6105 Leutasch Österreich Tel: +43(0)5214-20315 Fax: +43(0)5214-20315 10
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www.stolis.at
Geschäftsführer: Lukas Stocker & Armin List Steuer-Nr.: 222/2487, UId-Nr.: ATU65040537 Bankverbindung: Raiffeisenbank Leutasch Blz: 36314, Konto-Nr.: 1037290 IBAN: AT853631400001037290, BIC: RZTIAT22314 Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen STOLIS OG, Platz 112a, A-6105 Leutasch, Österreich nachfolgend STOLIS genannt - und seinen Kunden in der jeweils aktuellen Fassung. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen werden.
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der bestellten Ware zustande, die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Bei telefonischer Bestellung haftet STOLIS nicht für Falschlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der bestellten Ware und ihrer Lieferbarkeit. Sollte es STOLIS nicht möglich sein, Ihr Angebot anzunehmen, wird der Käufer in jedem Fall darüber in elektronischer Form informiert.
An Angeboten behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden.
Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind.
III. Rücktrittsrecht
Da es sich bei den Produkten von STOLIS in der Regel um Einzelanfertigungen handelt, ist ein Rücktrittsrecht nach wirksam zustande gekommenem Vertragsschluss und Ablauf der in diesem Punkt vereinbarten Fristen ausgeschlossen. Verbraucher können innerhalb von 3 Tagen ab Angebotsannahme schriftlich vom Vertrag zurücktreten, die Rücktrittserklärung ist schriftlich innerhalb der genannten Frist an STOLIS zu senden. Kein Rücktrittsrecht haben Unternehmer nach erfolgtem Vertragsabschluss.
Handelt es sich jedoch bei der Ware um Lagerware, so gilt ein Rücktrittsrecht von 4 Wochen. Diese Ware wird eindeutig bei Vertragsabschluss schriftlich als Lagerware gekennzeichnet.
Sofern der Kunde nicht zu den angegebenen Fristen zahlt oder sich der Kunde in einem Konkursverfahren befindet, bzw. über ihn ein solches eröffnet wird, hat STOLIS jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Verbraucher innerhalb der genannten Fristen vom Vertrag zurück, so hat der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine im Falle damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Handelt es sich um bereits begonnene Leistung von Seite des Unternehmens, gerade bei Einzelanfertigungen, so hat der Verbraucher die dafür entstanden Unkosten zu tragen. Die Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Das Unternehmen hat in jedem Fall die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Für Verschlechterung der Ware verlangen wir Wertersatz. Um eine Wertersatzpflicht zu vermeiden, empfehlen wir, dass Sie innerhalb der Widerrufsfrist die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles zu unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Email, Fax oder Brief an STOLIS an nachstehende Adresse erfolgen: STOLIS OG, Platzl 112a, A-6105 Leutasch,
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IV. Preise
Die Preise gelten in Euro zum Zeitpunkt der Bestellung und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis ist bei Vertragsabschluss verbindlich zu vereinbaren.
Die Preise verstehen sich unverpackt und werden zusammen mit den Lieferkosten gesondert in Rechnung gestellt.
V. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Kaufvertrag angegebenen Bedingungen. Sofern im Angebot keine anderen Zahlungsbedingungen angegeben sind, erfolgt die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags, zuzüglich Ust. und Liefer, bzw. Versandkosten binnen 7 Tagen ab Angebotsannahme auf folgendes Konto zu erfolgen:
Konto Inhaber: STOLIS OG Bankverbindung: Raiffeisenbank Leutasch Blz: 36314, Konto-Nr.: 1037290 IBAN: AT853631400001037290 BIC: RZTIAT22314
VI. Lieferung
Nur durch STOLIS schriftlich bestätigte Liefertermine gelten als verbindlich.
Wird die von STOLIS geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von STOLIS oder eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. In diesem Fall ist STOLIS berechtigt die vereinbarte Leistung für die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zurückzustellen oder leistungsfrei vom Vertrag zurückzutreten
Es besteht vor vollständiger Bezahlung der Produkte durch den Kunden keine Lieferverpflichtung für STOLIS.
Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den erfolglosen Zustellungsversuch nicht zu vertreten hat.
Transportschäden verursacht durch den Versand sind durch den Kunden sofort nach Übernahme des Produktes an STOLIS zu melden und zu dokumentieren. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt, Lagerkosten
Die vertragsgegenständlichen Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von STOLIS.
Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände STOLIS unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine STOLIS die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers
Lagerkosten und sonstige Kosten, die durch Nichtbezahlung oder Nichtabnahme des Produktes durch den Kunden entstehen, sind durch denselben zu tragen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. Die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung werden in einem solchen Fall in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an STOLIS abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Hiermit tritt der Kunde die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer an STOLIS ab.
VIII. Gewährleistung, Haftung
Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme der Leistung/ Ware oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
Sollte eine berechtigte Mängelrüge vorliegen, wird STOLIS entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachbessern oder dem Kunden gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz liefern. Eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann nicht verlangt werden, so lange STOLIS seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der Ausführung (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massiv- Schichtsperrhölzer, Furniere) liegen und üblich sind. Eine Garantie auf Farbe, Struktur oder Form kann nicht gewährleistet werden.
Wird von einem Kunden eine spezielle Holzarten oder Bauweisen vorgegeben bzw. die Ausführung vorgegeben, übernimmt STOLIS keine Haftung für Verzug, Rissbildung oder Lackablösungen.
Die Gewährleistung umfasst, daß die durch STOLIS gelieferten Produkte im Auslieferungszeitpunkt den in den jeweiligen Produktbeschreibungen angeführten Eigenschaften entsprechen.
Mit Übergabe der STOLIS-Produkte an das Transportunternehmen erfolgt der Gefahrenübergang an den Kunden. Hierbei ist das Datum der Aufgabe (schriftlich festgehalten auf dem Lieferschein oder den Frachtpapieren) maßgeblich. Sollte der Kunde nicht zum vertragsmäßig vereinbarten Termin das Produkt bezahlt haben und kann deshalb die Versendung nicht erfolgen, so gilt der Gefahrenübergang an den Kunden an dem Tag, an dem die Ware an den Kunden versendet werden könnte. STOLIS haftet nicht für Schäden bei leichter Fahrlässigkeit. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ab dem Tag der Versendung, Übergabe oder Lieferung der Produkte beginnt die Gewährleistungsfrist. Es besteht kein Recht auf Gewährleistung, wenn es nicht innerhalb von zwei Jahren vom Kunden gerichtlich geltend gemacht wird.
IX. Pflege
Es sind die mit dem Produkt mitgelieferten Pflegeanleitungen bzw. Informationsblätter zu beachten. Diese sind Teil der STOLIS Geschäftsbedingungen, der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nach Anleitung durch die Pflegeanleitung bzw. Informationsblätter zu behandeln. Für Schäden, die durch Nichtbeachten der Pflegeanleitung entstehen, wird nicht gehaftet.
X. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Fotos, Bildmaterial und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von STOLIS. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei der Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25% der Voranschlagssumme berechtigt.
XI. Gerichtsstand und Rechtswahl
Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen materiellen Rechts. Das UN Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 des europäischen Schuldübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Art. 5 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, das dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährten Schutz entzogen wird.
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so kann er Klagen gegen STOLIS in Österreich oder vor den Gerichten des Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, erheben. Hatte der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung in Österreich, so können Klagen des Vertragspartners gegen STOLIS nur vor österreichischen Gerichten erhoben werden. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
XII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von STOLIS.
XIII. Datenschutz
Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden von uns zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Folgende Kundendaten werden von uns gespeichert: Vorname, Nachnahme, Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, Benutzername und Kennwort. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über die Datenschutzbestimmungen informiert und uns diesbezüglich verpflichtet.
XIV. Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Erfordernis der Schriftform. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt oder bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.
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